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   LG Berlin, 04.03.2004 - 17 O 382/03   

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https://dejure.org/2004,14900
LG Berlin, 04.03.2004 - 17 O 382/03 (https://dejure.org/2004,14900)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.03.2004 - 17 O 382/03 (https://dejure.org/2004,14900)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. März 2004 - 17 O 382/03 (https://dejure.org/2004,14900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 10; StVO § 1 Abs. 2; StVO § 7 Abs. 5
    Anfahren vom rechten Fahrbahnrand nach nicht verkehrsbedingtem Halten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines am rechten Fahrbahnrand Angehaltenen mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs; Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 635
  • VersR 2005, 847
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 08.03.1967 - RReg. 1a St 412/66

    Anfahren auf der rechten Fahrspur

    Auszug aus LG Berlin, 04.03.2004 - 17 O 382/03
    Ein Anfahrender muss daher ohne weiteres damit rechnen, dass ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer vor ihm nach rechts einscheren und ggf. sogar anhalten will (vgl. etwa BayObLG, Urteil vom 8. März 1967 - RReg. 1 a St 412/66, VerkMitt 1967, 68 Nr. 94 - noch zum alten Recht - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. März 1976 - Ss 54/76, VRS 51, 144).
  • LG Köln, 15.02.1989 - 10 S 413/88
    Auszug aus LG Berlin, 04.03.2004 - 17 O 382/03
    Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn ohne Verlegung der Fahrlinie nach links angefahren wird (vgl. Walther in: Heidelberger Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 1993, § 10 StVO Rdn. 33 f.; Burmann in: Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 17. Aufl., § 10 StVO Rdn. 12; OLG Hamm, Urteil vom 7. April 1966 - 2 Ss 171/66, VRS 31, 294 - noch zum alten Recht - LG Köln, Urteil vom 15. Februar 1989 - 10 S 413/88, VersR 1989, 1161 mit Anm. Haarmann, dort insbesondere unter Nummer 3 mit der zutreffenden Erwägung, dass aus der beispielhaften Erwähnung eines besonders gefahrenträchtigen Fahrvorgangs, nämlich des plötzlichen Ausscherens nach links beim Anfahren, in der amtlichen Begründung zu § 10 StVO nicht etwa der unzulässige Umkehrschluss gezogen werden dürfe, dass andere gefährliche Anfahrbewegungen; wie ein Anfahren ohne ein erhebliches Ausscheren zur Straßenmitte hin nach dem Willen des Verordnungsgebers nicht unter § 10 StVO fielen).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.1976 - Ss 54/76
    Auszug aus LG Berlin, 04.03.2004 - 17 O 382/03
    Ein Anfahrender muss daher ohne weiteres damit rechnen, dass ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer vor ihm nach rechts einscheren und ggf. sogar anhalten will (vgl. etwa BayObLG, Urteil vom 8. März 1967 - RReg. 1 a St 412/66, VerkMitt 1967, 68 Nr. 94 - noch zum alten Recht - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. März 1976 - Ss 54/76, VRS 51, 144).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2018 - 12 U 155/17

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem vom linken

    Als Anfahren gilt auch das in Bewegung setzen des Fahrzeugs nach nicht verkehrsbedingtem Halten (KG NZV 04, 637, LG Berlin, NZV 04, 635).
  • OLG Brandenburg, 19.11.2009 - 12 U 110/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zulässigkeit eines Grundurteils

    Das Anfahren vom Fahrbahnrand aus ist das Inbewegungsetzen des Fahrzeugs nach nicht verkehrsbedingtem Halten (KG, NZV 2004, 637; LG Berlin, NZV 2004, 635, 636).
  • OLG Köln, 16.04.2015 - 19 U 189/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines kurz zuvor vom Fahrbahnrand angefahrenen

    Denn darauf, ob der An- bzw. Einfahrende nach links oder quasi geradeaus fährt, kommt es nicht an (vergleiche Landgericht Berlin, Urteil vom 04.03.2004, 17 O 382/03, zitiert nach juris).
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